AGB von Good Life Vans
Good Life Vans ist eine Marke der Good Life Vans GmbH
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unsere Webseite durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB`s. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Good Life Vans GmbH. Mit Darstellung und Auflistung unserer Produkte auf www.good-life-vans.de oder durch die Zusendung eines schriftlichen Angebotes, geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Vertrag kommt durch Annahme und Bestätigung des Angebotes, konkret durch a) schriftliche Bestätigung unseres Auftrages zustande oder b) Bezahlung der Anzahlungsrechnung.
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und der Versand von Camper Modulen und deren Zubehör. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Produkte finden sich in der Artikelbeschreibung und den Angaben auf www.good-life-vans.de.
3. Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
4. Lieferbedingungen, Lieferzeit
Die Preise verstehen sich ab Werk. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen bei gewünschtem Versand Versandkosten hinzu, welche individuell festgelegt werden. Die Produktion und der angegebene Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware beginnt grundsätzlich nach Zahlungseingang bzw. nach Auftragsfreigabe. Die gültige Produktionszeit entnehmen Sie der Auftragsbestätigung. Bei Aufträgen, bei denen einzelne Produkte unterschiedliche Lieferzeiten haben, richtet sich die Gesamtlieferdauer jeweils nach dem längeren Wert. Bei der Anfertigung von Sonderwünschen kann die Lieferzeit, je nach Aufwand, vom genannten Zeitraum abweichen. Die Lieferung erfolgt per Selbstabholung sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Bezahlung
Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort mit 35% des Gesamtbetrages zur Zahlung fällig. Die restlichen 65% sind spätestens mit Fertigstellung des Produktes und dem damit verbundenen Liefertermin zur Zahlung fällig. Produkte die als Kommissionsware ausgegeben werden, sind spätestens 6 Monate nach Auslieferungstermin zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anders definiert.
Zur Abwicklung der Zahlung nennen wir Ihnen bei Auftragsbestätigung unsere Bankverbindung.
6. Transportschäden oder Schäden bei Übergabe
Verbraucher: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden an- oder ausgeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler beim Zusteller und melden uns den Vorfall.
Unternehmer: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
7. Haftung
7.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Unsere Haftung ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für
• Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
• Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens;
• Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale;
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4 Soweit die Haftung nach Ziffer 7.2 ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter, Organe und sonstigen Mitarbeiter sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
7.5 Die Verjährung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Haftung für Mängel
8.1 Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
8.2 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
8.3 Sie haben zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Sie bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch Sie ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4 Die Frist für die Verjährung zur Geltendmachung Ihrer Rechte aufgrund von Mängeln beträgt zwei Jahre, gerechnet ab der Ablieferung der Gegenstände. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche können Sie erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Ihr Recht zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.
8.5 Die Regelungen der vorstehenden Ziffer 7. (Haftung) bleibt von den Regelungen dieser Ziffer 8. (Haftung für Mängel) unberührt.
9. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
10. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.